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BGH, 07.08.2002 - 5 StR 228/02 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 46 StGB
Verwerfung der Revision als unbegründet; Strafzumessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verschleierungshandlungen - Strafzumessung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81
Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …
Auszug aus BGH, 07.08.2002 - 5 StR 228/02
Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß das Landgericht aus rechtskräftig festgestellten Tatumständen (…Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Mai 2000 Seiten 44 2. Absatz, 45 sub. 5 f. in Verbindung mit dem Beschluß des Senats vom 13. Juni 2001, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 51) Verschleierungshandlungen des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung verwerten durfte (vgl. BGHSt 30, 340, 344). - BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01
Untreue; Vermögensnachteil (Rückwirkender Ausschluß durch rechtmäßige Ansprüche; …
Auszug aus BGH, 07.08.2002 - 5 StR 228/02
Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß das Landgericht aus rechtskräftig festgestellten Tatumständen (Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Mai 2000 Seiten 44 2. Absatz, 45 sub. 5 f. in Verbindung mit dem Beschluß des Senats vom 13. Juni 2001, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 51) Verschleierungshandlungen des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung verwerten durfte (vgl. BGHSt 30, 340, 344).